Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 7.795,00 € für seine Tätigkeiten im vorliegenden Verfahren eine Pauschgebühr in Höhe von 12.000,00 € (in Worten: zwölftausend Euro) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller begehrt mit näherer Begründung, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, für seine Tätigkeiten im vorliegenden Verfahren die Bewilligung einer Pauschgebühr in Höhe von 10.000,00 €. Der Begründung lässt sich jedoch entnehmen, dass er tatsächlich die Zahlung einer Pauschgebühr in einer Höhe begehrt, die 10.000,00 € über der gesetzlichen Vergütung liegt.
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