Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 24. April 2008 aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin zu 1.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf bis zu 1.200,00 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|