1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Salzwedel vom 3. Juli 2008, Az: 50 F 184/07, abgeändert und die seitens der Antragstellerin dem Antragsgegner für die Beschwerdeinstanz zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren auf 949,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Januar 2008 festgesetzt.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 949,14 € festgesetzt.
I.
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