SchlHOLG, Beschluss vom 29.01.2001 - Aktenzeichen 9 W 8/01
DRsp Nr. 2004/9118
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
»Bei Prozessbeendigung durch teilweise Klagrücknahme und Anerkenntnis der Restforderung grundsätzlich keine Festsetzung von Vergleichsgebühren auf Grund der Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil.«