Voraussetzungen der Streitwerterhöhung aufgrund Hilfsaufrechnung
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2001 - Aktenzeichen 23 W 50/00
DRsp Nr. 2001/9327
Voraussetzungen der Streitwerterhöhung aufgrund Hilfsaufrechnung
Ob sich für die erste Instanz der Streitwert gem. § 19 Abs. 3GKG aufgrund einer hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung erhöht, richtet sich allein danach, ob in dieser Instanz eine Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung ergangen ist. Ist dies der Fall, so erhöht sich der Streitwert, auch wenn die höhere Instanz anders entscheidet und die Klage abweist.