Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 18. März 2011 - im Umfang seines Kostenausspruchs - aufgehoben und der Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf bis 900 € festgesetzt.
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