Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinzig vom 07.05.2008 wird zurückgewiesen.
II.Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinzig vom 07.05.2008 teilweise abgeändert und die Erinnerung der Antragstellerin gegen den Kostenansatz (Kostenrechnung vom 14.03.2008) insgesamt zurückgewiesen.
Das Amtsgericht hat die Ehe der Parteien im Anschluss an den Termin vom 11.03.2008 durch Urteil vom selben Tag geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Parteien haben sodann auf Rechtsmittel sowie auf Tatbestand und Entscheidungsgründe im schriftlichen Urteil - soweit zulässig - verzichtet.
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