LG Frankenthal (Pfalz) - 2 HK.O 8/03 - 12.01.2004,
Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Ermittlerkosten und ausländischen Patentanwaltskosten in Markenstreitssache
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.04.2004 - Aktenzeichen 4 W 42/04
DRsp Nr. 2004/16026
Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Ermittlerkosten und ausländischen Patentanwaltskosten in Markenstreitssache
»1. Die "Ermittlerkosten" für einen eingeschalteten Testkäufer sind jedenfalls dann nicht erstattungsfähig, wenn dieser nur zur allgemeinen Marktbeobachtung tätig geworden ist und dabei zufällig eine Markenrechtsverletzung aufgedeckt hat.2. Die Kosten eines ausländischen Patentanwalts sind erstattungsfähig, wenn er in der Europäischen Union ansässig ist und der Verfahrensgegenstand eine Gemeinschaftsmarkenstreitsache betrifft.«
Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist zulässig, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 568 Abs. 2 Nr. 1, 569 Abs. 1 und 2ZPO. In der Sache führt das Rechtsmittel zu einem Teilerfolg. Im Übrigen ist die sofortige Beschwerde unbegründet und deshalb zurückzuweisen.
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