Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Halle vom 12. Dezember 2019 wird aufgehoben.
Der Antrag der Beklagten zu 2) auf Festsetzung der Kosten für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht (
Die Beklagte zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 558,11 € festgesetzt.
I.
Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hatte im Beschwerdeverfahren zu dem Geschäftszeichen
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