Voraussetzungen der Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.01.2001 - Aktenzeichen 3 W 138/00
DRsp Nr. 2005/13281
Voraussetzungen der Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens
In einem Bauprozess sind die Kosten einer Partei für die vorprozessuale Hinzuziehung eines Sachverständigen erstattungsfähig. Sie können auch im Kostenfestsetzungsverfahren zur Erstattung angemeldet werden.