KG - Beschluss vom 01.12.2006
1 W 355/06
Normen:
RVG -VV Nr. 1008;
Fundstellen:
KGReport 2007, 290
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 219/05

Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern

KG, Beschluss vom 01.12.2006 - Aktenzeichen 1 W 355/06

DRsp Nr. 2007/11184

Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern

»1. Ob die Beklagten eine Mehrzahl von Auftraggebern bilden, richtet sich nicht nach der Rechtsform, unter der sie richtiger Ansicht nach gehandelt haben, sondern nach dem Rubrum der Klageschrift und der Anspruchsbegründung (hier: Inanspruchnahme als Mitbesitzer). 2. Bei einem gegen mehrere Personen gerichteten Unterlassungsbegehren besteht Identität des Gegenstandes im Sinne RVG VV Nr. 1008, wenn die Zuwiderhandlung nur von allen gemeinsam begangen werden kann (hier: Untervermietung ohne Zustimmung des Klägers).«

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1008;

Gründe:

Das zulässige Rechtsmittel hat Erfolg. Auf die zutreffenden Ausführungen der Beschwerdeschrift vom 22.9.2006 sowie auf das gerichtliche Schreiben vom 12.1.0.2006 wird Bezug genommen. Der Kläger ist dem nicht entgegengetreten.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO.