Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 987,70 €.
I.
Der Antragsteller war für die Antragsgegnerin in zwei Instanzen anwaltlich mit Erfolg tätig. Nachdem das Landgericht die Klage zugesprochen hatte, legte die Beklagte Berufung ein. Das Oberlandesgericht wies allerdings darauf hin, dass die Berufung voraussichtlich Erfolg haben würde. Daraufhin erklärte der Kläger die Rücknahme der Klage. Die Beklagte verweigerte hierzu ihre Zustimmung. Auf telefonischen Hinweis des Senates erklärte der Kläger, er nehme die Klage unter Verzicht auf den Klageanspruch zurück. Mithin erließ das Oberlandesgericht Kostenbeschluss zu Gunsten der Beklagten.
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