Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 2. Februar 2009 wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 2. Februar 2009 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|