Voraussetzungen der Beweisgebühr; Begriff des Mitwirkens an der Beweisaufnahme
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 11 WF 6/92
DRsp Nr. 2006/9650
Voraussetzungen der Beweisgebühr; Begriff des Mitwirkens an der Beweisaufnahme
»1. Es fehlt an dem Merkmal der Mitwirkung bei einer Beweisaufnahme, wenn der Prozeßbevollmächtigte seinem Mandanten lediglich das Ergebnis eines schriftlichen Sachverständigengutachtens mitteilt. 2. Die Teilnahme an einem Termin des Familiengerichts, in dem den anwesenden Mitarbeitern des Jugendamtes Gelegenheit zur Stellungnahme zum Sorgerecht gegeben wurde, stellt keine Teilnahme an einer Beweisaufnahme dar.«