OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.09.1992
11 WF 6/92
Normen:
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 1993, 95
Vorinstanzen:
AG Viersen, - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 30/89

Voraussetzungen der Beweisgebühr; Begriff des Mitwirkens an der Beweisaufnahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 11 WF 6/92

DRsp Nr. 2006/9650

Voraussetzungen der Beweisgebühr; Begriff des Mitwirkens an der Beweisaufnahme

»1. Es fehlt an dem Merkmal der Mitwirkung bei einer Beweisaufnahme, wenn der Prozeßbevollmächtigte seinem Mandanten lediglich das Ergebnis eines schriftlichen Sachverständigengutachtens mitteilt. 2. Die Teilnahme an einem Termin des Familiengerichts, in dem den anwesenden Mitarbeitern des Jugendamtes Gelegenheit zur Stellungnahme zum Sorgerecht gegeben wurde, stellt keine Teilnahme an einer Beweisaufnahme dar.«

Normenkette:

BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3 ;
Vorinstanz: AG Viersen, - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 30/89
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 1993, 95