I.
In einem Verfahren auf Erweiterung des Einzugsbereichs des Kindergartens des Klägers nahm der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 16. Juni 1999 die Klage zurück. Das Bayerische Verwaltungsgericht München stellte daraufhin mit Beschluss vom gleichen Tage das Verfahren ein und verurteilte den Kläger zur Kostentragung. Der Streitwert wurde auf 8.000,- DM festgesetzt.
Mit Kostenrechnung vom 29. September 1999 stellte die Kostenbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München dem Kläger Kosten in Höhe von 272,49 DM in Rechnung, wovon 205,- DM auf die Verfahrensgebühr aus einem Streitwert von 8.000,- DM und 67,49 DM auf Auslagen für einen Ortstermin entfielen.
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