Voraussetzung für die Bewilligung einer Rechtsanwaltsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Chemnitz, Beschluss vom 12.08.2008 - Aktenzeichen L 6 B 327/08 AS-KO
DRsp Nr. 2009/2135
Voraussetzung für die Bewilligung einer Rechtsanwaltsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren
Im Gerichtsverfahren wird die Erledigungsgebühr auch durch angenommenes Anerkenntnis verdient, da ein "besonderes Bemühen" nur im Vorverfahren Voraussetzung für das Entstehen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]