OVG Niedersachsen - Beschluss vom 21.09.2000 1 O 3119/00
Normen:
BRAGO § 24 ; VV-RVG Nr. 1002 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ;
Fundstellen:
JurBüro 2001, 249
Voraussetzung für den Anfall der Erledigungsgebühr
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.09.2000 - Aktenzeichen 1 O 3119/00
DRsp Nr. 2004/15925
Voraussetzung für den Anfall der Erledigungsgebühr
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Erledigungsgebühr entsteht.2. Der Senat lässt unentschieden, ob der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung/Beschwerde einlegen kann.
Normenkette:
BRAGO § 24 ; VV-RVG Nr. 1002 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ;