I.
Der Kostengläubiger beglaubigte die Unterschrift des Geschäftsführers der Kostenschuldnerin zu 2 unter einer Löschungsbewilligung für eine Sicherungshypothek über 80.426,39 DM, übersandte diese an einen Dritten und stellte folgende Rechnung, für die sich der Kostenschuldner zu 1 bereit erklärt hatte, nach § 3 Nr. 2 KostO einzustehen:
Gegenstand: Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf Sicherungshypothek
Geschäftswert gem. KostO § 18 -30, 39, 44: 41.122 EUR
KostO §§ 141, 32 Teil-Wert Bezeichnung Gebühr
45 Abs. 1 UB ohne Entwurf 30,00 EUR
152 Abs. 2 Nr. 1a,b, 2 Porto , Fax, Telefon, Auslagen 2,00 EUR
147.2 4.113 EUR Übermittlungsgebühr 21,00 EUR
Zwischensumme 53,00 EUR
151 a MwSt 16 % 8,48 EUR
Rechnungsbetrag 61,48 EUR
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