LG Bonn - Beschluss vom 27.12.2000
37 Qs 59/00
Normen:
BRAO § 59a Abs. 1 Satz 4 ; StPO § 137 ;
Fundstellen:
AnwBl 2001, 300

Vollmacht und Verteidigerbestellung bei Anwalts-GmbH

LG Bonn, Beschluss vom 27.12.2000 - Aktenzeichen 37 Qs 59/00

DRsp Nr. 2004/18403

Vollmacht und Verteidigerbestellung bei Anwalts-GmbH

»1. Beauftragt der Beschuldigte eine Rechtsanwalts-GmbH mit seiner Verteidigung, so wird nur der konkret für die GmbH gegenüber dem Gericht handelnde Rechtsanwalt persönlich Verteidiger des Beschuldigten im Sinne der StPO. 2. Ein Vollmachtsvordruck, der bis auf eine Unterschrift weder ein Datum noch sonstige Eintragungen aufweist, ist als Nachweis einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ungeeignet.«

Normenkette:

BRAO § 59a Abs. 1 Satz 4 ; StPO § 137 ;
Fundstellen
AnwBl 2001, 300