LG Rostock, vom 06.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 289/06
Volle Verfahrensgebühr bei Widerspruch gegen Erledigungserklärung
OLG Rostock, Beschluss vom 31.01.2008 - Aktenzeichen 5 W 17/08
DRsp Nr. 2008/5853
Volle Verfahrensgebühr bei Widerspruch gegen Erledigungserklärung
»Der Widerspruch gegen eine Erledigungserklärung stellt eine ausreichende Tätigkeit dar, die keinen Anspruch auf Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf eine 1,1 Gebühr wegen vorzeitiger Beendigung des Auftrags begründet, sondern die Erhebung der vollen 1,6 Verfahrensgebühr rechtfertigt.«