OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 8 W 2/01
DRsp Nr. 2001/13139
Verzinsung nicht verbrauchter Gerichtsgebühren
»Für eine Verzinsung nicht verbrauchter Gerichtsgebühren -- zwischen Einzahlung (KV Nr. 1201 bzw. 1210) und Eintritt des Ermäßigungstatbestands (KV Nr. 1202 bzw. 1211) -- fehlt es an einer Rechtsgrundlage.«