Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs nach Abschluss eines Vergleichs in der Berufungsinstanz
OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.1992 - Aktenzeichen 23 W 428/92
DRsp Nr. 2006/6505
Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs nach Abschluss eines Vergleichs in der Berufungsinstanz
»Wird die im erstinstanzlichen Urteil getroffene Kostengrundentscheidung durch eine im zweiten Rechtszug durch Prozeßvergleich getroffene Kostenregelung ersetzt, kann eine Verzinsung zu erstattender Kosten nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO erst von einem Antragszeitpunkt nach Vergleichsabschluss verlangt werden.«