Verzinsung des festgesetzten Kostenerstattungsbetrages
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2002 - Aktenzeichen 10 W 65/02
DRsp Nr. 2004/8949
Verzinsung des festgesetzten Kostenerstattungsbetrages
War ein Kostenfestsetzungsverfahren am 1.10.2001 anhängig, so richtet sich die Verzinsung des festgesetzten Betrages ab dem 1.10.2001 nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO in der ab diesem Tage geltenden Fassung.