Der Kläger war durch Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08.
November 2008 verurteilt worden, der Beklagten monatlich 680 Euro Unterhalt zu zahlen. Mit seiner Abänderungsklage erstrebte der Kläger Wegfall seiner Unterhaltspflicht. Zur Vorbereitung dieser Klage hatte er ein Detektivbüro mit der Feststellung beauftragt, ob die Beklagte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebe. Der eingeschaltete Detektiv überwachte die Fahrten der Beklagten mit ihrem PKW durch einen am Fahrzeug heimlich angebrachten GPS-Senders. Hierfür berechnete er dem Kläger insgesamt 3.710,42 Euro.
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