Verweisungsurkunde zur Durchführung eines Bauherrenmodells
BayObLG, Beschluß vom 11.01.1985 - Aktenzeichen BReg 3 Z 230/84
DRsp Nr. 1998/13877
Verweisungsurkunde zur Durchführung eines Bauherrenmodells
»Sind in einer Verweisungsurkunde, die der Durchführung eines Bauherrenmodells dienen soll, rechtsgeschäftliche Erklärungen nicht enthalten, so fällt keine Beurkundungsgebühr nach § 36 Abs. 1KostO, sondern eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 1KostO an.«