BayObLG - Beschluss vom 05.02.2003
3Z BR 4/03
Normen:
KostO § 36 § 38 ;
Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2003, 168
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 11201/02

Verurteilung zu Zahlung Zug um Zug gegen Auflassung eines Grundstücks

BayObLG, Beschluss vom 05.02.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 4/03

DRsp Nr. 2003/5813

Verurteilung zu Zahlung Zug um Zug gegen Auflassung eines Grundstücks

»Eine Verurteilung zu Zahlung Zug um Zug gegen Auflassung eines Grundstücks steht einer Beurkundung des der Übereignung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts nicht gleich.«

Normenkette:

KostO § 36 § 38 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligte, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, veräußerte 1994 ein Grundstück in Berlin für 9,5 Mio DM an eine andere Gesellschaft. Später wurde das Geschäft rückgängig gemacht. Durch rechtskräftiges Urteil des Kammergerichts vom 4.4.2002 wurden die Gesellschafter der Beteiligten zur Rückzahlung des genannten Betrags nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück verurteilt.