1. Die Antragsteller - geschiedene Ehefrau und zwei eheliche Kinder des Antragsgegners - haben die Vollstreckbarerklärung eines vor einem österreichischen Gericht geschlossenen Unterhaltsvergleichs (der Eheleute) sowie eines Unterhaltsbeschlusses des österreichischen Gerichts (betreffend die Kinder) gegen den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Antragsgegner betrieben. Im Revisionsrechtszug ist ihnen Prozeßkostenhilfe bewilligt und der Erinnerungsführer als Prozeßbevollmächtigter beigeordnet worden.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|