Vertretung eines Rechtsanwalts durch einen Assessor: Höhe der angefallenen Gebühren
LG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.2003 - Aktenzeichen 4 Qs 6/03 I
DRsp Nr. 2004/6992
Vertretung eines Rechtsanwalts durch einen Assessor: Höhe der angefallenen Gebühren
1. Wird ein Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung in Strafsachen durch einen Assessor vertreten, sind nach einem Freispruch zwei Drittel der angemessenen Vergütung nach der BRAGO zu erstatten.2. Wurde die Gebühr aus § 84BRAGO durch die eigene Tätigkeiten des Rechtsanwalt ausgelöst, können die Bruchteile nur aus dem Unterschied der Gebühren der §§ 83 und 84BRAGO bemessen werden.