LG Saarbrücken - Beschluss vom 15.04.2003
4 Qs 6/03 I
Normen:
BRAGO §§ 4 12 83 Abs. 1 § 84 Abs. 1 ; RVG §§ 5 14 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
JurBüro 2003, 418

Vertretung eines Rechtsanwalts durch einen Assessor: Höhe der angefallenen Gebühren

LG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.2003 - Aktenzeichen 4 Qs 6/03 I

DRsp Nr. 2004/6992

Vertretung eines Rechtsanwalts durch einen Assessor: Höhe der angefallenen Gebühren

1. Wird ein Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung in Strafsachen durch einen Assessor vertreten, sind nach einem Freispruch zwei Drittel der angemessenen Vergütung nach der BRAGO zu erstatten. 2. Wurde die Gebühr aus § 84 BRAGO durch die eigene Tätigkeiten des Rechtsanwalt ausgelöst, können die Bruchteile nur aus dem Unterschied der Gebühren der §§ 83 und 84 BRAGO bemessen werden.

Normenkette:

BRAGO §§ 4 12 83 Abs. 1 § 84 Abs. 1 ; RVG §§ 5 14 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
JurBüro 2003, 418