BRAGO § 12 § 83 Abs. 1 Nr. 3 § 105 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; RVG § 14 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; StPO § 464 a ; VV-RVG Nr. 5103, Nr. 5104 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 91 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1982, 275
Vorinstanzen:
AG Diez, vom 20.03.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 109 Js (a) 59428/80
LG Koblenz, vom 25.05.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Qs 171/81
Versagung der Erstattung notwendiger Auslagen trotz Freispruchs
BVerfG, Beschluß vom 12.10.1981 - Aktenzeichen 2 BvR 698/81
DRsp Nr. 1994/2650
Versagung der Erstattung notwendiger Auslagen trotz Freispruchs
Benennt der Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Zeugen erst so spät, daß ein weiterer Hauptverhandlungstag erforderlich ist, in dem er dann freigesprochen wird, begegnet es keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die Erstattung von notwendigen Auslagen insoweit mangels zweckentsprechender Rechtsverfolgung zu versagen.
Normenkette:
BRAGO § 12 § 83 Abs. 1 Nr. 3 § 105 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; RVG § 14 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; StPO § 464 a ; VV-RVG Nr. 5103, Nr. 5104 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 91 Abs. 1 ;
Gründe:
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