Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.
Der Beschwerdewert wird auf 1930,18 € festgesetzt.
I.
Gegen den früheren Angeklagten B erhob die Staatsanwaltschaft Erfurt unter dem Aktenzeichen 840 Js 24269/10 Ende November 2010 Anklage zum Amtsgericht Erfurt wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub und gemeinschaftlicher versuchter Nötigung. Wegen dieser Taten sowie weiterer Taten hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt bereits am 28.07.2010 gegen vier Mitangeklagte Anklage zum Amtsgericht Erfurt erhoben. Am 10.02.2010 wurde Rechtsanwältin M vom Amtsgericht Erfurt zur Pflichtverteidigerin bestellt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|