AG Starnberg, vom 22.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 777/94
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch im Widerspruch zum Parteivortrag stehende gerichtliche Feststellungen
BVerfG, Beschluß vom 15.12.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 1368/94
DRsp Nr. 2005/16516
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch im Widerspruch zum Parteivortrag stehende gerichtliche Feststellungen
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist auch dann verletzt, wenn die Begründung der gerichtlichen Entscheidung im Sachvortrag der Parteien keine Stütze findet.