BVerfG - Beschluß vom 15.12.2004
1 BvR 1368/94
Normen:
BRAGO § 3 Abs. 1 § 17 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; RVG § 4 Abs. 1 § 9 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ;
Vorinstanzen:
AG Starnberg, vom 22.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 777/94

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch im Widerspruch zum Parteivortrag stehende gerichtliche Feststellungen

BVerfG, Beschluß vom 15.12.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 1368/94

DRsp Nr. 2005/16516

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch im Widerspruch zum Parteivortrag stehende gerichtliche Feststellungen

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist auch dann verletzt, wenn die Begründung der gerichtlichen Entscheidung im Sachvortrag der Parteien keine Stütze findet.

Normenkette:

BRAGO § 3 Abs. 1 § 17 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; RVG § 4 Abs. 1 § 9 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ;

Gründe:

I.