I.
1. Der Beschwerdeführer klagte vor dem Amtsgericht auf Räumung eines an den Beklagten vermieteten Geschäftslokals. Als Grund für die dieser Klage zugrundeliegende fristlose Kündigung war in der Klageschrift aufgeführt, daß der Beklagte über ein ganzes Jahr hin die monatliche Miete immer verspätet, meist erst um die Monatsmitte, gezahlt und sein Zahlungsverhalten auch nach mehrmaliger Abmahnung nicht gebessert habe. Der Beklagte räumte nach Zustellung der Klageschrift das Geschäftslokal. Beide Parteien erklärten danach die Hauptsache für erledigt und stellten widerstreitende Kostenanträge.
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