I.
Die Klägerin hat mit ihrer Klage eine Reduzierung ihrer Wochenarbeitszeit auf 24 Stunden in der vor der Geburt ihres Kindes am 20.09.2004 in Vollzeit ausgeübten Funktion als Manager Customer Service begehrt. Der durchschnittliche Monatsverdienst für diese Tätigkeit belief sich auf 7.091,94 EUR brutto. Die Klägerin befand sich bis einschließlich des 29.09.2004 in Elternzeit und begehrte die Teilzeitbeschäftigung vom Zeitpunkt der Rückkehr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes. Der Rechtsstreit endete durch einen in der Güteverhandlung vom 12.11.2004 abgeschlossenen Vergleich.
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