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1985
Sonstige
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 23.09.1985
BReg 3 Z 36/84
Normen:
KostO
§
19
, §
30
Abs.
1
;
Fundstellen:
BayObLGZ 1985, 325
DNotZ 1986, 435
Verkehrswert öffentlichen Zwecken dienender Grundstücke/Kirchengrundstücke
BayObLG,
Beschluß
vom 23.09.1985
- Aktenzeichen BReg 3 Z 36/84
DRsp Nr. 1998/13837
Verkehrswert öffentlichen Zwecken dienender Grundstücke/Kirchengrundstücke
»Öffentlichen Zwecken dienende (Kirchen-) Grundstücke haben im Regelfall keinen Verkehrswert. Ihr Wert ist nach §
30
Abs.
1
KostO
zu schätzen und zwar in der Regel auf einen Bruchteil des (vollen) Sachwertes.«
Normenkette:
KostO
§
19
, §
30
Abs.
1
;
Fundstellen
BayObLGZ 1985, 325
DNotZ 1986, 435
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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