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2000
Sonstige
OLG
OLG Stuttgart
OLG Stuttgart - Beschluss vom 22.02.2000
8 W 700/99
Normen:
BRAGO
§
52
Abs.
1
;
VV-RVG Nr.
3400
(redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
ZPO
§§
91
545 ff. ;
Fundstellen:
Justiz 2000, 304
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen
17 O 613/94
Verkehrsanwaltskosten im Revisionsverfahren
OLG Stuttgart,
Beschluss
vom 22.02.2000
- Aktenzeichen 8 W 700/99
DRsp Nr. 2000/6646
Verkehrsanwaltskosten im Revisionsverfahren
»Im Revisionsverfahren sind Verkehrsanwaltskosten für den Prozessbevollmächtigten der Vorinstanzen regelmäßig nicht erstattungsfähig.«
Normenkette:
BRAGO
§
52
Abs.
1
;
VV-RVG Nr.
3400
(redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
ZPO
§§
91
545 ff. ;
Vorinstanz: LG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen
17 O 613/94
Fundstellen
Justiz 2000, 304
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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