OLG Bremen - Beschluss vom 26.01.2000
2 W 117/99
Normen:
KostO § 17 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1743
OLGReport-Bremen 2000, 209
Vorinstanzen:
LG Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 12/99

Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten gegen die Staatskasse

OLG Bremen, Beschluss vom 26.01.2000 - Aktenzeichen 2 W 117/99

DRsp Nr. 2004/8716

Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten gegen die Staatskasse

»1. Der Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Kosten entsteht bereits mit der Leistung des Kostenschuldners an die Staatskasse, nicht erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes. Von diesem Zeitpunkt an läuft die Verjährungsfrist. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Kostenrechnung entgegen Art. 12 Abs. 1 Buchstabe e) der Richtlinie 69/335/EWG in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG nicht auf den tatsächlichen Aufwand bei Eintragung einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft, sondern auf deren Gegenstandswert abgestellt hat.«

Normenkette:

KostO § 17 Abs. 2 ;
Vorinstanz: LG Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 12/99
Fundstellen
NJW-RR 2000, 1743
OLGReport-Bremen 2000, 209