1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 24.07.2009 wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.656,19 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.281,29 € seit dem 13.10.2007 und aus 374,90 € seit dem 13.11.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 37 % und der Beklagte zu 63 %.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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