LG Köln, vom 02.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 188/04
Verhandlungsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren auch nach neuem Recht
OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2005 - Aktenzeichen 17 W 201/05
DRsp Nr. 2006/6219
Verhandlungsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren auch nach neuem Recht
»Dem Rechtsanwalt erwächst auch bei einem nach dem 01.09.2004 ergangenen Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren gemäß §§ 35, 33 Abs. 1BRAGO eine 5/10 Verhandlungsgebühr; die durch die Neufassung des § 307ZPO entstandene Regelungslücke ist im Wege der Analogie zu schließen.«