OLG Hamm - Beschluss vom 15.01.2008
27 W 48/07
Normen:
AnfG § 3 ; ZPO § 93 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2008, 1724
OLGReport-Hamm 2008, 650
ZVI 2008, 303

Verhalten des Anfechtungsgegners als ausreichende Klageveranlassung im Rahmen der Vorsatzanfechtung

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 27 W 48/07

DRsp Nr. 2008/15620

Verhalten des Anfechtungsgegners als ausreichende Klageveranlassung im Rahmen der Vorsatzanfechtung

Im Falle der Vorsatzanfechtung stellt das Verhalten des Anfechtungsgegners jedenfalls bei eindeutiger Konstellation, z.B. wenn er mithalf, gezielt die Vollstreckungsmöglichkeiten gerade des Klägers zu vereiteln, eine ausreichende Klageveranlassung dar. Dieser braucht ihn nicht vor Klageerhebung zur freiwilligen Erfüllung des Anfechtungsanspruchs aufzufordern.

Normenkette:

AnfG § 3 ; ZPO § 93 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten darüber, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, nachdem der Beklagte die auf Duldung der Zwangsvollstreckung in einen Gesellschaftsanteil gerichtete Anfechtungsklage anerkannt hat.