OLG Köln, Beschluß vom 14.04.2000 - Aktenzeichen 27 WF 53/00
DRsp Nr. 2004/6429
Vergütungsfestsetzung und Auslagenvorschuss
1. Der Antrag auf Vergütungsfestsetzung kann weder als unzulässig noch als unbegründet zurückgewiesen werden, wenn der geforderte Auslagenvorschuss für die Zustellung des Beschlusses nicht vorausgezahlt wird.2. Die Vergütungsfestsetzung gem. § 19BRAGO ist eine vom Verfahren erster Instanz unabhängige Angelegenheit, für die die Privilegierung der Vorbemerkung Abs. 2 vor KV 9000 GKG nicht herangezogen werden kann.3. Das Gericht kann die Entscheidung von einer Vorschusszahlung abhängig machen.