LG Düsseldorf, vom 04.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 63/02
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher Vergütung - Herausgabe der Handakten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - Aktenzeichen I-24 U 79/03
DRsp Nr. 2004/12180
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher Vergütung - Herausgabe der Handakten
»1. Zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Rechtsanwalt Honorar für eine fehlerhaft beantragte Verweisung des Rechtsstreits begehrt.2. Neben einer bereits verdienten Prozessgebühr fällt eine Verkehrsanwaltsgebühr nach § 52BRAGO nicht an.3. An eine dem Mandanten günstige, wegen Unterschreitung gesetzlicher Gebühren unwirksame Honorarvereinbarung ist der Rechtsanwalt gemäß § 242BGB gebunden.4. Zum Rückzahlungsanspruch des unterlegenen Prozessgegners im Falle einer das vereinbarte Honorar übersteigenden Kostenfestsetzung.5. Zur Verzinsung von verspätet ausgekehrten Mandantengeldern.6. Zum Umfang des Anspruchs des Mandanten auf Herausgabe der Handakten.«