LG Krefeld, vom 02.03.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 21 StK 11/89
Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts für die Tätigkeit nach Anklageerhebung aber vor Beiordnung
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.03.1990 - Aktenzeichen 1 Ws 233/90
DRsp Nr. 2004/9528
Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts für die Tätigkeit nach Anklageerhebung aber vor Beiordnung
Für die nach der Eröffnung des Hauptverfahrens, jedoch vor der Beiordnung des Pflichtverteidigers bzw Nebenklägervertreters von diesem entfaltete Tätigkeit gewährt § 97 Abs. 3 keinen Vergütungsanspruch aus der Staatskasse.