SG Berlin, vom 04.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 77 AL 6195/04
Vergütung von Rechtsanwälten, Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2008 - Aktenzeichen L 18 B 76/08 SF
DRsp Nr. 2009/2124
Vergütung von Rechtsanwälten, Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung
Soweit in den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3RVG ein Beschwerderecht in derartigen Fällen vorgesehen ist, geht § 178 S. 1 SGG als für das sozialgerichtliche Verfahren geltende speziellere Vorschrift den Bestimmungen des RVG vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]