Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Vergütung des Erinnerungsführers und Beschwerdegegners (im Weiteren: Bg.) streitig.
Das Sozialgericht Magdeburg ordnete den Bg. in einem Klageverfahren, das die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung zum Gegenstand hatte, bei (S 5 R 895/08). Die Klage wurde mit Urteil vom 31. August 2012 bestandskräftig abgewiesen.
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