Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2014 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 7. November 2013 aufgehoben. Für das Klageverfahren Aktenzeichen S 19 SO 149/11 wird die "Erledigungsgebühr" (berichtigt mit Beschluss vom 08.06.2015) auf 190,00 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) festgesetzt.
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