I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 6. August 2012 geändert und die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen in Höhe von 458,85 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|