Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anfall einer Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ohne mündliche Verhandlung
SG Stuttgart, vom 23.12.2009 - Aktenzeichen S 6 SB 2031/09 KE
DRsp Nr. 2010/22742
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anfall einer Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ohne mündliche Verhandlung
In der Regel fällt auch dann eine Terminsgebühr an, wenn im sozialgerichtlichen Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]