AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 170 F 18129/01
Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts
KG, Beschluss vom 25.07.2002 - Aktenzeichen 19 WF 185/02
DRsp Nr. 2005/7061
Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts
»1. Ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt kann nur dann eine Vergütung nach der BRAGO verlangen, wenn ein nichtanwaltlicher Verfahrenspfleger bei sachgerechter Arbeitsweise seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragt hätte.2. Dies gilt auch bei einer Bestellung in einem Unterbringungsverfahren.«