OLG Karlsruhe - Beschluß vom 19.10.1999
6 W 48/99
Normen:
BRAGO § 25 § 28 ; VV-RVG Vorbemerkung 7 Abs. 1 Satz 1, Nr. 7003, 7004 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
Rpfleger 2000, 129

Vergütung eines Patentanwalts - Aufwendungen für die Anschaffung eines Bahncard

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 6 W 48/99

DRsp Nr. 2004/6937

Vergütung eines Patentanwalts - Aufwendungen für die Anschaffung eines Bahncard

1. Auslagen eines Rechts- oder Patentanwalts sind ohne Prüfung einer möglichen Vorsteuerabzugsberechtigung der obsiegenden Partei in voller Höhe erstattungsfähig. 2. Aufwendungen des Rechts- oder Patentanwalts für eine Bahncard sind als allgemeine Geschäftsunkosten auch nicht anteilig erstattungsfähig.

Normenkette:

BRAGO § 25 § 28 ; VV-RVG Vorbemerkung 7 Abs. 1 Satz 1, Nr. 7003, 7004 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
Rpfleger 2000, 129