Vergütung eines Patentanwalts - Aufwendungen für die Anschaffung eines Bahncard
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 6 W 48/99
DRsp Nr. 2004/6937
Vergütung eines Patentanwalts - Aufwendungen für die Anschaffung eines Bahncard
1. Auslagen eines Rechts- oder Patentanwalts sind ohne Prüfung einer möglichen Vorsteuerabzugsberechtigung der obsiegenden Partei in voller Höhe erstattungsfähig.2. Aufwendungen des Rechts- oder Patentanwalts für eine Bahncard sind als allgemeine Geschäftsunkosten auch nicht anteilig erstattungsfähig.