Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Schwerin vom 6.7.2009, Az.:
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.015,70 Euro festgesetzt.
I. Der Verfahrenspfleger wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts, welches seinen Vergütungsantrag zurückgewiesen hat.
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